Nach dem Auftrag der Kirchensynode im Juli hat der Kirchenrat Ende September die Vernehmlassung zum Projekt KirchGemeindePlus eröffnet. Dem 19-seitigen Bericht ist ein Fragebogen zur Vernehmlassung beigegeben.* Hier Hinweise zur Vernehmlassung.

1. Die EKVZ regt eine breite Beteiligung an der Vernehmlassung an. Direkt vom Kirchenrat angesprochen sind Kirchenpflegen, kirchliche Berufsverbände, Kapitel und Bezirkskirchenpflegen sowie weitere ausdrücklich zur Vernehmlassung Eingeladene wie die katholische Kirche und der Staat.

Nicht erwähnt sind im Schreiben weitere Behörden, kirchliche oder der Kirche nahestehende Institutionen und Bewegungen, ad-hoc-Gruppierungen, Hauskreise und sogar einzelne Personen (!) – Pfarrpersonen, kirchliche Angestellte, Behördenmitglieder, Freiwillige und wer immer sich mit dem kirchlichen Leben verbunden fühlt.

Dürfen sich diese nicht äussern? Doch. An einer Vernehmlassung teilnehmen können alle, denen die Entwicklung in der Zürcher Landeskirche wichtig ist. (Auch die EKVZ wird eine Stellungnahme erarbeiten und diese bis Mitte November online stellen.)

2. Der Fragebogen umfasst verschiedene Fragen. Dies ist naturgemäss einengend. Immerhin besteht die Möglichkeit, in einem Textfeld Bemerkungen anzubringen. Davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden.

3. Es ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt, weil es die Auswertung erschweren wird, aber durchaus zulässig (und im staatlichen Bereich üblich): Sie können die Stellungnahme in Briefform einreichen. Adresse: GKD, Projekt KirchgemeindePlus, Hirschengraben 50, 8001 Zürich.

4. Meinungsäusserungen sind erwünscht zu den gestellten Fragen (Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinden, Reformplan und Zeitplan). Sie können auch weiter gehen und sollten das tun! Ihre Meinung zu KirchGemeindePlus ist gefragt! Die folgende Aufzählung von Themen ist nicht abschliessend:

• Ist die Anlage des Projekts (Themen, Konzeption, Zeitplan, Finanzfragen usw.) problematisch?
• Sind Fragen des Gemeindebaus zu wenig berücksichtigt?!
• Sind Fragen im Fragebogen einengend oder tendenziös formuliert?
• Gibt es Gründe, die Übung abzubrechen?
• Sollte es den Kirchgemeinden überlassen werden, ob – und wenn ja, wann – sie zusammengehen wollen?
• Experimente: räumlich offene Gemeinden (dh. nicht auf das Territorium der Kirchgemeinde fixiert/Partnergemeinden/Umgemeindung/ Lockerung des Parochialprinzips usw.), zeitlich befristete Projekte bzw. Formen der Zusammenarbeit, inhaltlich auf bestimmte Zielgruppen fokussierte Gemeinden
• Vor- und Nachteile des gedrängten Zeitplans, der Etappierung – dass es nur vier Gelegenheiten zur Genehmigung von Fusionen durch die Kirchensynode geben soll
• Andere Beurteilung und Gewichtung der Alternativen, als dies der Kirchenrat tut
• Themenbereiche, die in der Vorlage nicht angegangen werden. Kreative alternative Vorschläge.

5. Zu beachten ist weiter: Zu den Organisationsmodellen (wie Kirchgemeinden intern neu strukturiert werden) wird der Kirchenrat bis Ende Dezember 2016 Vorschläge ausarbeiten, ebenso zum inhaltlichen Zielbild (in dem hoffentlich inhaltliche und besonders theologische Fragen geklärt werden). Für die Wahl der Organisationsform ist dies zwar relevant, aber nicht zwingend. Sie können auf diese Themen in Ihrer Stellungnahme eingehen.

6. Ihre Stellungnahme reichen Sie bis 21. Januar 2017 ein.

7. Es gibt nicht nur die Meinungsäusserung im Rahmen dieser Vernehmlassung. Sie können Kontakt mit den Mitgliedern der Kirchensynode aufnehmen. Zudem finden Leserbriefe in Zeitungen immer Beachtung. Formulieren Sie Ihre Gedanken und teilen Sie sie mit!

Karl Stengel

* Bericht des Kirchenrates und Fragebogen zur Vernehmlassung

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