Nein zur Teilrevision der Kirchenordnung!

2. Juli 2018 – Die reformierte Landeskirche kommt in Schieflage. Bei der Teilrevision der Kirchenordnung dominieren fragwürdige und komplizierte Neuerungen. Eine Vision fehlt. Kernprobleme der Kirche werden verdrängt. Umstrittene Teile von «KirchGemeindePlus» werden zementiert. Zahlreiche Synodale lehnen die Revision ab. Die reformierte Kirche verdient eine bessere Kirchenordnung!
Die Teilrevision
• schwächt Kirchgemeinden – Die Revision gibt grossen Kirchgemeinden zusätzliche Pfarrstellen. Vor allem mittelgrosse und aktive Gemeinden kommen zu kurz.
• ist unausgewogen – Startprobleme der Kirchgemeinde Stadt Zürich verstellen den Blick auf die Chancen der Kirche im Dorf.
• zentralisiert – Bei sinkenden Mitgliederzahlen werden die Finanzkompetenzen des Kirchenrates verdoppelt. Er kann zudem Vorschriften zur Förderung der Vielfalt in den Gemeinden erlassen.
• verwischt das Profil – Sonderwünsche von «Kunden» führen zu mehr Feiern ausserhalb der Kirche.
• schafft Zwang – Kirchgemeinden müssen die Mitgliederzeitung der Landeskirche bezahlen.
• enthält unnötige Bestimmungen – «Lebensweltliche Gesichtspunkte» sollen für Kirchgemeinden massgeblich werden.
• kompliziert die Gemeindeleitung – Kirchgemeindeschreiber erhalten Antragsrecht in Sitzungen.
• professionalisiert – zulasten des Milizsystems und der Freiwilligen.
Die reformierte Zürcher Landeskirche braucht für den Weg in die Zukunft eine bessere Kirchenordnung. Die unbestrittenen Neuerungen können rasch beschlossen werden.
Darum am 23. September: NEIN zur Teilrevision!

2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Andreas Erni
    05/07/2018 13:29

    Wenn KirchgemeindeschreiberInnen das Antragsrecht erhalten, kompliziert dies die Gemeindeleitung? In vielen Kirchgemeinden haben KirchgemeindeschreiberInnen das Antragsrecht bereits und kompliziert wurde es dadurch nicht.

    Sagen wir es doch offen und ehrlich, hier geht’s um die Macht in den Kirchgemeinden, hier geht’s um Ängste und darum das Macht ausgenutzt werden kann. Dahinter stecken aber Personen und nicht Funktionen! Und wir sind uns doch einig, diese Personen gibt’s in jeder Berufskategorie…

    Ich bin dabei an der Tagung „Streit um die Macht in der Kirchgemeinde“ am 7.9 und diskutiere gerne zu diesem Thema mit Ihnen, und sie? bildungkirche.ch/streitummacht

    Ein Antrag von KirchgemeindeschreiberInnen wird in der Kirchenpflege wie alle anderen Anträge diskutiert, jene mit beratender Stimme sagen auch ihre Meinung und am Schluss stimmen die Stimmberechtigten darüber ab. Ein ganz normaler demokratischer Prozess. Und keine Angst, die Anzahl zu behandelnden Anträge werden in den Kirchenpflegen durch diese Neuerung nicht explodieren.

    Und gerade weil es auch in anderen Punkten, welche oben in diesem Post genannt werden, um Ängste und den Missbrauch von Macht geht: Ich habe Vertrauen in Gott und in die Personen, welche in den Kirchgemeinden mit der revidierte Kirchenordnung eine lokale Beziehungskirche pflegen, darum: JA zur Teilrevision!

    Andreas Erni
    Leiter Verwaltung
    Kirchgemeinde Stäfa

  • Urs von Orelli
    18/09/2018 08:44

    Im 3.Klassunti habe ich ein Lied gelernt mit dem Namen „Solochrist“. Wir brauchen einander um uns gegenseitig im Glauben zu stärken.

    Kirche baut auf Beziehungen, diese Beziehungen werden vor Ort gelebt und nicht etwa in anonymen Grosskonstrukten.

    Genau das, wird von der Kantonalkirche in Zürich den kleineren Landgemeinden aufgezwungen.

    Es geht nicht um die Frage der Macht, sondern dass die kleinen auch ein Recht haben zu bestehen!

    Aus Überzeugung „NEIN“, weil die Kantonalkirche eine Strategie fährt, in der die Beziehungen zwischen den Menschen vor Ort nicht berücksichtigt werden.

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Menü