In der Zürcher reformierten Landeskirche sind die Pfarrpersonen in der Verkündigung des Evangeliums frei  im Rahmen des bei der Ordination geleisteten Gelübdes. Zu einer Äusserung des Flughafenpfarrers Walter Meier schrieb die EKVZ dem Kirchenrat im Januar 2014 einen Brief. Dieser und die postwendende Antwort von Kirchenratspräsident Pfr. Michel Müller sind hier im Wortlaut dokumentiert.

Im Ordinationsgelübde gemäss Art. 108 Abs. 3 unserer Kirchenordnung (KO) geloben Pfarrerinnen und Pfarrer „vor Gott, den Dienst an seinem Wort aufgrund der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments in theologischer Verantwortung und im Geiste der Reformation“ zu erfüllen. Sie sind „im Gehorsam gegen Jesus Christus und gebunden durch das Ordinationsgelübde in der Wortverkündigung frei.“ (Art. 107 Abs. 2 KO)

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, den Kirchenrat auf den Bericht im Migros-Magazin Nr. 51 vom 16. Dezember 2013 hinzuweisen. Darin hat Pfarrer Walter Meier u. a. ausgeführt: „Was ich aber mit Überzeugung sage, obwohl das vielleicht nicht alle Mitchristen gerne hören: Wichtig ist nicht, was jemand glaubt, sondern dass jemand glaubt.“ Mit einem Lachen quittiert er auch, dass ihm ein Streitgespräch mit einem Muslim erspart geblieben sei.

Wir anerkennen ohne Weiteres, dass Pfarrer Walter Meier engagierte Arbeit im Flughafenpfarramt leistet. Wenn ihm aber gleichgültig ist, was jemand glaubt, denn stellt sich die Frage nach dem verpflichtenden Charakter des Ordinationsgelübdes für ihn und ebenso, wie der Kirchenrat auf diese für uns unhaltbare Aussage zu reagieren gedenkt.

Kirchenratspräsident Pfr. Michel Müller führte in seiner Antwort aus:

Pfarrer Walter Meier begegnet im Flughafenpfarramt täglich Menschen ganz unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Gerade im seelsorgerlichen Kontakt mit Menschen im Migrationsbereich, die auf irgendeinem Weg im Flughafen stranden und zurück zum Ausgangspunkt müssen, nimmt Pfarrer Meier wahr, dass Menschen, auch nicht christlichen Glaubens, mit ihrer schweren Situation anders umgehen können, wenn sie einen spirituellen Hintergrund haben. Auch solche bitten ihn um ein Gebet für sie, aus dem sie Kraft beziehen. In diesem Kontext und aufgrund seiner beruflichen Erkenntnis kann er feststellen, dass er als Seelsorger immer wieder die Erfahrung macht, dass es nicht so wichtig ist, welcher Religion jemand angehört, sondern dass man überhaupt in einer Glaubenstradition verwurzelt ist. Diese hilft, schwierige Situationen besser zu verstehen.

Die Äusserung von Pfr. Meier im Interview gegenüber dem Migros-Magazin ist sicher ein wenig salopp ausgefallen. Der Kirchenrat interpretiert seinen Gedanken jedoch im oben ausgeführten Sinne zu seinen Gunsten und sieht darin keinerlei Merkmale eines Widerspruchs zum Evangelium und Ordinationsgelübde.

 

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