Förderung anderer Religionsgemeinschaften – wirklich ein Auftrag der Landeskirchen?
Die Kirchensynode hat am 19. März 2024 das Vorhaben des Kirchenrats, vom Staat erhaltene Gelder an andere Religionsgemeinschaften weiterzuleiten, nach heftiger Debatte zurückgewiesen.
Die Landeskirchen erhalten für ihre Tätigkeiten, die der ganzen Gesellschaft zugutekommen, vom Kanton Beiträge, derzeit 50 Millionen Franken im Jahr. Im Herbst beschliesst der Kantonsrat die Beiträge für 2026-2031.
Im Sommer 2023 kam in Gesprächen der Kirchenleitungen mit der Justizdirektion die Idee auf, von diesen Beiträgen neu vier Prozent abzuzweigen. Sie sollen an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, namentlich die muslimische und orthodoxe, fliessen, damit diese sich besser organisieren und demokratische Strukturen zulegen und so anerkennungsfähig werden können. Denn der säkulare Staat will in Beziehung zu ihnen treten.
Die Kirchensynode nahm am 19. März das Tätigkeitsprogramm für 2026-2031, das die beiden Kirchenleitungen zuhanden des Kantons erstellt hatten, zustimmend zur Kenntnis. Eine ausufernde Debatte provozierte der Kirchenrat mit dem Antrag, für nicht anerkannte Gemeinschaften sechs Millionen Franken in einen Fonds zu legen.