Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK gibt den Entwurf einer neuen Verfassung in die Vernehmlassung. Die reformierten Kirchen sollen sich enger verbinden und ihre Anliegen vermehrt gemeinsam in die Öffentlichkeit tragen. Die 26 Mitgliedkirchen, unter ihnen die Methodisten, haben bis Ende November zum Entwurf Stellung zu nehmen. Er sieht eine Kirchenleitung aus jährlich tagender Synode, einem neunköpfigen Rat und einem Präsidenten vor.

Im Zuge der Verfassungsrevision will sich der Kirchenbund umbenennen und künftig als „Evangelische Kirche in der Schweiz EKS“ auftreten. Laut der SEK-Pressemitteilung „unterstreicht der neue Name die Gemeinschaft und Verbundenheit der evangelischen Kirchen untereinander und trägt der neuen kirchenrechtlichen Bedeutung der EKS Rechnung“. Die Abgeordneten der Mitgliedkirchen sollen die Vorlage im Sommer 2015 verabschieden.

„Landesweit hörbare Stimme“

„Einheit in Vielfalt: Das ist das Ziel der neuen Verfassung. Landeskirchen bleiben unabhängig und werden dennoch miteinander zur Evangelischen Kirche in der Schweiz. Endlich bekommt der Protestantismus eine landesweit hörbare Stimme. Das stärkt die Kirchen vor Ort. So sieht föderale Kirche aus, und so werden wir zukunftstauglich“, sagte Kirchenbundspräsident Gottfried Locher am 4. Juni vor den Medien.

Offen für neue Formen von Kirche

Peter Schmid, Vizepräsident des Rats, unterstrich, die Mitwirkungsmöglichkeiten würden ausgebaut. Der gelebte Protestantismus werde sich immer weniger dem bestehenden System von Kantonalkirchen und Kirchgemeinden entlang bewegen. Vielmehr werde sich die EKS der Vielgestaltigkeit ihrer Mitglieder anpassen und sich für „völlig freie Formen“ öffnen. Dabei wird etwa an Gemeinschaften gedacht. Auch die reformierten Theologischen Fakultäten könnten als Mitglied in die EKS eintreten.

Die Reformierten müssten offen sein für neue Formen von Kirche, sagte Gottfried Locher der Katholischen Nachrichtenagentur Kipa: „Niemand weiss, was auf uns zukommt, ob diese Landeskirchen in der Reform überall weiter so bestehen werden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass ganz verschiedene Modelle entstehen. Es wird die traditionelle Landeskirche geben und es werden sich andere Modelle des Kirche-Sein entwickeln, so wie wir sie heute schon bei den Methodisten sehen, die auch Mitglied des SEK sind. Das neue Modell EKS ist auf diese Situation ausgerichtet.“

Kirche statt Verbund

Wie Gottfried Locher sagte, soll die Verfassung die „Legitimation des Kirchenbundes“ mit einer besser definierten „Kirchenleitung“ festschreiben und eine „kirchenrechtliche Grundlage“ abgeben. Ein Verein wird die Verwaltung der EKS übernehmen und auch für deren Finanzierung zuständig sein. Damit sich nicht eine Doppelstruktur wie in der katholischen Kirche mit Bischofskonferenz und der Zentralkonferenz der kantonalen Kirchen entwickelt, wird der Präsident der EKS zugleich Präsident des Vereins sein. In der Synode sollen alle Mitglieder gleiche Stimmkraft haben, im Verein richtet sich diese nach der Höhe der finanziellen Beiträge.

Der Rat des SEK lädt alle kirchlichen Kreise zu einer breiten Debatte über die neue Verfassung ein. Dazu wird ab 17. Juni unter www.sek.ch/verfassungsrevision ein Online-Forum im Internet aufgeschaltet, in dem sich Interessierte zum Entwurf äussern können.

 

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Menü