Wem die Stunde schlägt
17. September 2016 – Die Kirchenpflege Wädenswil will das Bundesgericht anrufen, damit die Glocken der reformierten Kirche in der Nacht weiterhin zur Viertelstunde schlagen dürfen. Über die Stadt und über die christliche Bevölkerung hinaus sucht die Kirchenpflege Unterstützung für eine Online-Petition. Die Zürcher Instanzen haben zugunsten eines Ehepaars entschieden, das sich von den Viertelstundenschlägen massiv gestört fühlt.
Die viertelstündliche Zeitansage sei wichtiger als «das angebliche Interesse der Bevölkerung an der Nachtruhe», kontert Kirchgemeindepräsident Peter Meier den Entscheid des Verwaltungsgerichts. «Diese Praxisänderung wird ohne Gegenmassnahmen weitreichende Auswirkungen für sämtliche Kirchen im Kanton Zürich und in der Schweiz haben.»
Wer der Meinung sei, «dass eine Jahrhunderte alte Tradition wie die nächtliche Zeitansage mittels Viertelstundenschlägen unbedingt beibehalten muss», solle die Petition unterzeichnen. Die Kirche von Wädenswil ist die grösste der Zürcher Landschaft.
Entscheid im Kanton Bern
Die Berner Polizeidirektion hat Mitte August eine Beschwerde von Anwohnern in Worb teilweise gutgeheissen, die gefordert hatten, die Glocken in der Nacht ganz abzustellen. Sie ordnete ein stündliches Geläut an, nachdem Messungen im Gebäude neben der Kirche 75 Dezibel ergeben hatten.
Gemäss dem «Bund» stützt sich die Behörde auf eine ETH-Studie von 2011. Der Leiter ihres Rechtsdienstes, Roger Kull, bezeichnete den Entscheid als Kompromiss: So werde die Lärmsituation verbessert und der Tradition Rechnung getragen. Der Kirchgemeinderat will den Entscheid anfechten. «Die Anliegen der Allgemeinheit gewichten wir höher als diejenigen von Einzelnen», sagte sein Präsident Werner Lüthi der Zeitung.